Kriminalpräventive Reichweite des Einsatzes von Lügendetektoren in Deutschland

 


   

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Zentrale Erkenntnis

 

Die kriminalpräventive Reichweite des Untersuchungsverfahrens mit einem Lügendetektor tendiert gegen Null, weil es den Forschern im vorliegenden Projekt entgegen der weltweit vertretenen Meinung gelungen ist,  auch erfahrene Anwender des Lügendetektors willkürlich in die jeweils gewünschte Aussagerichtung irrezuleiten, ohne dass diese es bemerkt hätten.

Dieses "Täuschungsverfahren" ist methodisch einfach und im Prinzip von jedem innerhalb eines Tages erlernbar. Damit fällt der Lügendetektortest als Wahrheitsfindungsinstrument aus und entwickelt insofern auch keine kriminalpräventive Reichweite. Im Gegenteil, die obligatorische Anwendung könnte kriminogen wirken, weil der im Täuschungsverhalten Geübte seine vermeintliche Unschuld "beweisen" könnte.

 

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