Deutscher Förderpreis Kriminalprävention

 

Schirmherrschaft Bundespräsident Christian Wulff
 

 

Prämiert werden können

    Präventionsprojekte/-programme, die inhaltlich und methodisch beispielgebend und nachahmungswürdig sind -  „Projektpreis“ - mit bis zu 50.000 €.

      (Nächste Verleihung 2011)

    Kommunen, in denen beispielgebend kriminalpräventive Aspekte in politisches Handeln auf möglichst vielen Ebenen einfließen - „Städtepreis“ - mit 10.000 €.

      (Nächste Verleihung 2012)

      

      Und hier die Einzelheiten:      

 
Projektpreis(e)
  • Bis zu 50.000 €,          gesplittete Vergabe obligatorisch, Münster/Westfalen
  • Bewerbungen ganzjährig ohne Fristen
  • Bewerbungen werden automatisch in zwei aufeinander folgenden Jahren berücksichtigt.
  • Bewerbungsberechtigt sind Projekt - bzw. Programmverantwortliche sowie deren Vertreter
  • Bewerbungsformular: Download
  • Jury - Entscheidung im Mai
  • Benachrichtigung im Juni
  • Vergabe im Herbst
  • Historie: siehe Preisverleihung

 

Formale Voraussetzungen:

  • Nachvollziehbare, stabile Projektorganisation
  • Projekt hat begonnen und ist noch nicht abgeschlossen.
  • Projekt hat kriminal- bzw. verkehrsunfallpräventive Ausrichtung/Ziele, für die einen konkreten Handlungsbedarf gibt.
  • Schlüssige Wirkungsuntersuchung,  Dokumentation
  • Formal und inhaltlich Beispiel gebend, multiplizierbar.

Mögliche Themenfelder:

  • Deliktische Prävention
  • Zielruppenspezifische Prävention
  • Regionale Prävention
  • Primäre Prävention
  • Sekundäre Prävention
  • Tertiäre Prävention
  • Besondere Medienarbeit
  • Besondere Forschungsarbeit
  • Besondere Kooperationen
  • Besondere Innovationen
  • Besonderes Präventionsprogramm

 

  Städtepreis
  • 10.000 €, Einzelvergabe obligatorisch in der Stadt, die ausgezeichnet wird.
  • Bewerbungen ganzjährig ohne Fristen
  • Bewerbungsberechtigt die Verwaltungschefs/Vertreter der jeweiligen Kommune.
  • Bewerbungsformular: Download
  • Juryentscheidung im Herbst
  • Benachrichtigung im Herbst
  • Vergabe im April
  • Historie

 

Voraussetzungen:

  • Nachvollziehbare, stabile Organisation für kommunale Kriminal- und/bzw. Verkehrsunfallprävention
  • Formale und inhaltliche Beteiligung aller (gesellschaftlich/fachlich) relevanter Gruppen/Organisationen sowie Behörden
  • Obligatorische Einbindung bei Rats- und Verwaltungsentscheidungen
  • Nachvollziehbare, nachhaltige Präventionsarbeit
  • Inhalte an Handlungsbedarfen orientiert
  • Maßnahmen auf Wirksamkeit untersucht.
 
 
Und wenn es jetzt noch Fragen gibt:

 

fp <at> stiftung-kriminalpraevention <Punkt> de
 
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